OLG München: Befristung des Aufstockungsunterhalts auf 3 Jahre
Samstag 22. November 2008 von admin
Das OLG München hat mit Beschluss vom 02.06.2008 entschieden, dass der nacheheliche Aufstockungsunterhalt bei kinderloser, siebenjähriger Ehe (Heirat 1998, Trennung 2005) auf drei Jahre ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu befristen ist.
OLG München v. 02.06.2008 – 16 UF 624/08
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Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 22. November 2008 um 04:33 und abgelegt unter Familenrecht. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können zum Ende springen und ein Kommentar hinterlassen. Pings sind im Augenblick nicht erlaubt.
