OLG München: Befristung des Aufstockungsunterhalts auf 3 Jahre
Sonntag 23. November 2008 von admin
Das OLG München hat mit Beschluss vom 02.06.2008 entschieden, dass der nacheheliche Aufstockungsunterhalt bei kinderloser, siebenjähriger Ehe (Heirat 1998, Trennung 2005) auf drei Jahre ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu befristen ist.
OLG München v. 02.06.2008 – 16 UF 624/08
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