Achtung – Ebay Abmahnung Gravenreuth – Virus im Anhang!
Samstag 22. November 2008 von admin
Derzeit wird folgende Email tausendfach verschickt:…
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Ebay GmbH in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert. Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang…
Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 1580089475 geschehen.
Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.
Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 830,00 Euro.
Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.
Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 07.11.2008 – 18:00 Uhr bei uns eingehend.
Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)Marktstraße 14
Münchener Freiheit
80802 München"
Es handelt sich hierbei um eine gefakte Mail, einzig mit dem Zweck, den in der angehängten Datei enthaltenen Virus (!) "Worm.Win32.Downloader" zu verbreiten.
Daher auf keinen Fall den beigefügten Anhang öffnen! Sollten Sie dies bereits getan haben, am besten einen Virenscan
durchführen.
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Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 22. November 2008 um 04:29 und abgelegt unter Familenrecht. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können zum Ende springen und ein Kommentar hinterlassen. Pings sind im Augenblick nicht erlaubt.
